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Häufig gestellte Fragen

von unseren Patienten

WIE VIEL ZEIT MUSS ICH EINPLANEN?

Wir planen immer 10 Minuten vor Ihrer Behandlung als Organisationszeit ein, das heißt zu dieser Uhrzeit die Ihnen die Rezeption mitteilt oder auch auf Ihrem ausgedruckten Terminzettel steht, sollten Sie in unserer Praxis sein. Ihre Behandlung fängt dann 10 Minuten später an. Die genaue Aufenthaltsdauer in unserer Praxis variiert je nach dem, was Ihr Arzt verordnet hat, aber Sie können immer mit mind. 30 Minuten rechnen.

WIE HOCH IST DIE GESETZLICHE ZUZAHLUNG BEI KASSEN-PATIENTEN?

Pro Rezept beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwerts plus 10% Rezeptgebühr. Die zuzahlung ist deutschlandweit durch die Krankenkassen genormt.

WAS MUSS ICH BEI MEINEM ERSTEN TERMIN BEACHTEN/MITBRINGEN?

Bitte bringen Sie ihre Gesundheitskarte und ein Handtuch mit.

Wichtig: Falls Sie eine Operation hatten, nehmen Sie bitte Nachbehandlungsplan und Bildgebung mit sowie bei jeder anderer ärztlichen Voruntersuchung die Beurteilung/ Befund vom Arzt.

WAS HAT ES MIT DER AUSFALLGEBÜHR AUF SICH? WARUM MUSS ICH ZAHLEN, WENN ICH NICHT 24 STD. VORHER MEINEN TERMIN ABSAGE?

Falls Sie zu einem geplanten Termin nicht erscheinen, sehen wir uns gezwungen eine Ausfallgebühr von 16,00€ zu verlangen, da wir so kurfristig keine neuen Termine vergeben können.

WIE MUSS ICH MICH ANZIEHEN?

Im Somer können Sie gerne sportliche Wechselklamotten mitnehmen, ansonsten locker anliegende Kleidung.

KANN MAN EIN REZEPT UNTERBRECHEN? (NUR BEI GESETZLICH VERSICHERTE)

In der Regel ist eine Unterbrechung von 14 Tagen möglich, falls Sie diesen Zeitraum überschreiten, muss ein Arzt oder Therapeut die längere Ausfallzeit begründen.

WIE LANGE IST EIN REZEPT GÜLTIG? (NUR BEI GESETZLICH VERSICHERTE)

Der erste Termin muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen.

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Fragen Sie uns gerne persönlich.